Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst eine kieferorthopädische Behandlung in der Regel nur, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr begonnen wird. Voraussetzung dafür ist, dass ausgeprägte Zahn und Kieferfehlstellungen vorliegen.

Jedes Gebiss wird einer von 5 Gruppen (KIG) zugeordnet, die das Ausmaß der Fehlstellungen definieren. Für die Gruppen 1 und 2 werden von der gesetzlichen Krankenkasse keinerlei Kosten übernommen. Dennoch ist die Korrektur dieser Zahn- und Kieferfehlstellungen medizinisch sinnvoll und anzuraten. Für die kieferorthopädische Behandlung der Gruppen 3,4 und 5 zahlt die Kasse einen Zuschuss, von dem die Versicherten während der Behandlung 20% selbst zahlen müssen. Diesen sogenannten Eigenanteil bekommen Sie nach erfolgreichem Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung von Ihrer Kasse wieder zurückerstattet. Ihre gesetzliche Krankenkasse erstattet somit nach den gültigen Gesetzen im Rahmen einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Behandlung.

Den Wortlaut können Sie im Sozialgesetzbuch § 29 SGB V nachlesen. Alle Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Dies bedeutet, die vertragsärztliche Versorgung ist wirtschaftlich wenn der Vertragsarzt die Leistungen mit einem möglichst geringen Aufwand an Kosten (im Sinne von Ausgaben der Krankenkassen) erbringt.

Zusatzleistungen

In der modernen Kieferorthopädie gibt es einige Maßnahmen, die nicht unter das Wirtschaftlichkeitsgebot fallen. Durch diese Maßnahmen ist es möglich, die Behandlung für den Patienten komfortabler zu gestalten und ein über das Ausreichende, Zweckmäßige und Wirtschaftliche hinausgehendes, besseres Ergebnis anzustreben.
Auch wir bieten in unserer Praxis Zusatzleistungen an, die den „Behandlungskomfort“ erhöhen und das Behandlungsergebnis verbessern, sofern Sie oder Ihr Kind dies wünschen. Diese Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte privat in Rechnung gestellt. Alle Leistungen des gesetzlichen Krankenkasse werden weiterhin vollständig durchgeführt und ungekürzt angerechnet. Mit besseren Zusatzleistungen wählen Sie die für Sie oder Ihr Kind angenehmste, schonendste und schnellste Behandlung. Als gesetzlich Versicherter haben Sie grundsätzlich auch Anspruch auf eine zuzahlungsfreie vertragszahnärztliche Versorgung (i.S. des § 12SGB V ), mit der sich die im Behandlungsplan definierten Ziele erreichen lassen.
Um Ihnen möglichst viel Transparenz zu bieten, finden Sie auf unserer Homepage eine genaue Übersicht und Erklärung
der in Frage kommenden zusätzlichen Leistungen.
Bei Ihrem Besprechungstermin sprechen Sie mit Ihrer Kieferorthopädin über die verschiedenen Therapiemöglichkeiten
und stellen gemeinsam ein individuelles Behandlungskonzept zusammen.
Dieses besteht aus zwei Teilen: Kassenleistung und Zusatzleistungen.

Was zahlt die private Versicherung?

Sind Sie privat versichert, hängt es von Ihrem Versicherungsvertrag ab, ob und wie viel die private Krankenversicherung von den Behandlungskosten übernimmt.

Wann wird bezahlt?

Der reguläre Weg ist die Rechnungslegung immer zum Quartalsende nur über die Leistungen, die bis zu diesem Zeitraum erbracht wurden. Es gibt auch die Möglichkeit der Teilzahlung, dann werden feste monatliche Raten per Lastschriftverfahren eingezogen.